Liebe Gartenfreunde!
Der Vorstand bittet zur 90-Jahresfeier unseres Kleingartenvereins einen Heckenschnitt durchzuführen.
Ein Radikalschnitt ist nach den Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, davon ausgenommen sind schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Das Verbot dient dem Schutz von brütenden Vögel. Sollten sich Nester in euren Hecken befinden spart diese Bereiche aus.